Der Kunde wird als (CL) bezeichnet, eine natürliche oder juristische Person. Der Dienstleister, JINSUN CHENG UNLIMITED (Einzelunternehmen), wird hier als JCU bezeichnet.
Bereitstellung von Informationen und Materialien durch CL
CL liefert (bringt, sendet elektronisch per E-Mail oder physisch per Post) die erforderlichen Informationen und Dokumente an JCU.
Sofern nicht anders mündlich oder schriftlich vereinbart, entschädigt CL JCU für seine Arbeit wie folgt: JCU-Arbeitsort: Gebührensatz: CHF 150.00/Stunde CL-Arbeitsort: Gebührensatz: CHF 150.00/Stunde; Autokosten: CHF 0.75/km; Reisezeitkosten: CHF 80.00/Stunde (Preise exklusive Mehrwertsteuer) (Eine Pauschalvereinbarung ist möglich, sofern alle Belege/Dokumente zur Buchung eingereicht werden, um den Zeitaufwand zu bewerten/abzuschätzen.) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zahlbar, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Auftrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt sowohl während des Auftrags als auch nach dessen Beendigung in Kraft.
Haftung von JCU
Die Haftung von JCU und seinen Mitarbeitern gegenüber CL und Dritten ist auf Fälle von vorsätzlichem Fehlverhalten und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für das Verhalten von Hilfspersonen oder in Fällen höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von JCU in jedem Fall auf den Wert der mit dem Anspruch gegen CL verbundenen Leistung begrenzt. Sofern gesetzlich nicht vorgeschrieben, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn das Verhalten des Kunden zum Schaden beiträgt, ist JCU vollständig von der Haftung befreit. JCU erinnert CL an die Verpflichtung, alle relevanten Fakten offenzulegen. Falls die von JCU erstellten Jahresabschlüsse und/oder Steuererklärungen aufgrund unvollständiger oder ungenauer Informationen von CL von der Realität abweichen, trägt CL allein alle rechtlichen Konsequenzen, und JCU haftet nicht.
Dieser Vertrag tritt automatisch mit Erhalt der ersten Vorschussrechnung in Kraft. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu beenden. Für Buchhaltungsdienstleistungen (wie Finanzprüfungen, Jahresabschlüsse, Steuerplanung usw.) beträgt die Kündigungsfrist 7–14 Tage. Befindet sich das Projekt in einer kritischen Phase, sollte bei der Kündigung ausreichend Zeit für eine reibungslose Übergabe vorgesehen werden. (Siehe Schweizer Obligationenrecht, Art. 404)
Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt dem Schweizer Obligationenrecht. Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Kantons Thurgau, Schweiz.
JCU ist für die Abwicklung der Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV usw.) selbst verantwortlich. Der Arbeitgeber schuldet JCU keine Sozialversicherungsbeiträge oder sonstige Entschädigungszahlungen, insbesondere nicht im Falle von Urlaub, Krankheit, Unfall, Invalidität oder Tod.
Gültigkeitsdatum: Januar 2025